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Vermögenssorge

Vermögenssorge

• Unterstützung bei der Geldeinteilung

• Unterstützung bei den Bankgeschäften (Überweisungen, Geldanlage, Kontoauszüge oder abheben von Bargeld)

• Konteneröffnung oder -kündigung (nur mit Ihrem Einverständnis oder der Genehmigung des Betreuungsgerichts!)

• Erstellung eines Haushaltsplans

• Schuldenregulierung (z. B. Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren, Insolvenzverfahren einleiten und begleiten)

• Antragsstellung bei Behörden

• Erbschaften (annehmen, ausschlagen und verwalten)

• Antragsstellung bei Behörden

• Verwaltung und Verkauf von Immobilien (Verkauf nur mit Ihrem Einverständnis oder der Genehmigung des Betreuungsgerichts)

• Prozesskosten oder Beratungshilfe bei Gericht beantragen