Vermögenssorge
Vermögenssorge
• Unterstützung bei der Geldeinteilung
• Unterstützung bei den Bankgeschäften (Überweisungen, Geldanlage, Kontoauszüge oder abheben von Bargeld)
• Konteneröffnung oder -kündigung (nur mit Ihrem Einverständnis oder der Genehmigung des Betreuungsgerichts!)
• Erstellung eines Haushaltsplans
• Schuldenregulierung (z. B. Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren, Insolvenzverfahren einleiten und begleiten)
• Antragsstellung bei Behörden
• Erbschaften (annehmen, ausschlagen und verwalten)
• Antragsstellung bei Behörden
• Verwaltung und Verkauf von Immobilien (Verkauf nur mit Ihrem Einverständnis oder der Genehmigung des Betreuungsgerichts)
• Prozesskosten oder Beratungshilfe bei Gericht beantragen